Gemeinsamer UnterrichtInformationen für
Eltern mit Kindern
im 4. Grundschuljahr (Stand: 11/08) Die Vision der v.Bodelschwinghschen Anstalten Bethel
beinhaltet die Vorstellung, dass ein selbstverständliches Zusammenleben,
ein gemeinsames Lernen und Arbeiten aller Menschen in ihrer
Verschiedenheit möglich und erstrebenswert ist. „Gemeinschaft
verwirklichen“ bedeutet,
dass „mehr oder weniger gesunde, mehr oder weniger behinderte, mehr oder
weniger leistungsfähige, jüngere und ältere Menschen, Menschen
unterschiedlicher kultureller Herkunft und religiöser Prägung (…) als
Bürgerinnen und Bürger mit gleichen Rechten und Chancen in der
Gesellschaft leben.“ Bezogen auf Bildung und Ausbildung konkretisiert sich
diese Vision in folgendem Leitziel: „Alle Menschen haben das Recht, eine Schule mit
individueller Förderung zu besuchen und einen angemessenen Beruf zu
erlernen. Jeder Mensch hat sein eigenes Lerntempo. Deshalb müssen Wünsche
und Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Leben lang müssen
Lernen und der Zugang zu Bildung für alle ohne Schwierigkeiten möglich
sein.“ Wir stehen hinter dieser Idee und leiten daraus das
Vorhaben „Gemeinsamer Unterricht“ ab, das Schüler und Schülerinnen
mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf als eine positive Erweiterung
der Heterogenität versteht und das Unterrichts- und Schulleben auf die
individuellen Förderbedarfe aller Schüler und Schülerinnen ausrichtet.
Durch die gleichberechtigte Kooperation zwischen Sonder-pädagogen/-innen
und Lehrkräften der Allgemeinen Schule wird dieser Heterogenität
Rechnung getragen, so dass sich eine Förder- und Forderstruktur
entwickeln kann, die auf alle Schüler und Schülerinnen ausgerichtet ist.
Ausgehend von diesen Leitlinien richten die
Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen seit dem Schuljahr 2008/09 jährlich
eine Klasse ein, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen
Förderbedarf ihren Fähigkeiten entsprechend gemeinsam lernen, und somit
unterschiedliche Bildungsabschlüsse erreichen können. Die Klasse setzt sich aus 20 Schülerinnen und Schülern
ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
und aus 5 Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zusammen. Die Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
kommen je etwa zur Hälfte aus der Realschule und aus dem Gymnasium. Der Unterricht wird durch zwei Lehrer/ -innen
didaktisch-methodisch so gestaltet (z.B. Projektunterricht, Wochenplan,
verschiedene Differenzierungsangebote) und begleitet werden, dass die Schülerinnen
und Schüler den verschiedenen Anforderungen der Bildungswege gewachsen
sein werden. Das Lehrerteam der Klasse hat sich langfristig auf
das Vorhaben „Gemeinsamer Unterricht“ vorbereitet. In allen Fächern
werden in enger Kooperation mit einer Lehrerin aus dem Förderschulbereich
Unterrichtseinheiten vorbereitet, die individualisiertes und eigenständiges
Lernen im besonderen Maße fördern sollen. Die Stundentafel der Klasse richtet sich nach den
Rahmenvorgaben der Regelschulen. D.h. Deutsch, Mathematik und die erste
Fremdsprache sind durchgängig vierstündig, alle anderen Fächer in der
Regel zweistündig. Die an unseren Schulen für die 5.Klassen eingeführte
Klassenleiterstunde wird in dieser Klasse bis zum Ende der Sekundarstufe I
fortgesetzt. Für Schülerinnen und Schüler, die über die
Binnendifferenzierung hinaus phasenweise individuellen Förderbedarf
haben, sind in allen Jahrgangsstufen zwei Ergänzungsstunden vor-gesehen,
die von Einzelnen oder von Teilgruppen zum Abbau von Defiziten genutzt
werden können. Die Gesamtwochenstundenzahl beträgt in der 5. Klasse 31
Stunden. Für die Wahl der 2. Fremdsprache ab der 6. Klasse
und für die Wahl des Wahlpflichtbereiches der Realschule oder des
Differenzierungsbereiches des Gymnasiums ab der 8. Klasse steht allen
Teilnehmer/-innen der Klasse das Angebot der Schule offen. D.h., in diesen
Fächern nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht der
„Regelklassen“ der Realschule oder des Gymnasiums teil.
Das Nachmittagsangebot mit den drei Säulen:
steht selbstverständlich ebenfalls allen Kindern
dieser Klasse offen. Die Anmeldungen für den Gemeinsamen Unterricht
erfolgen für Kinder ohne Förderbedarf zu den gleichen Terminen und
Kriterien wie für alle anderen Viertklässler, die sich bei uns bewerben.
Die fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in enger
Abstimmung mit den anderen Bielefelder Schulen, die GU-Klassen einrichten,
aufgenommen. Dabei ist die jeweilige Fördermöglichkeit an den einzelnen
Schulen ein zentrales Entscheidungskriterium. Über die Aufnahme wird
voraussichtlich Mitte Februar entschieden.
>> Bericht im "Ring": April 2009 © Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen Bethel :: 22.04.2009
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