Gemeinsamer Unterricht

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Informationen für Eltern mit Kindern im 4. Grundschuljahr (Stand: 11/08)  

Die Vision der v.Bodelschwinghschen Anstalten Bethel beinhaltet die Vorstellung, dass ein selbstverständliches Zusammenleben, ein gemeinsames Lernen und Arbeiten aller Menschen in ihrer Verschiedenheit möglich und erstrebenswert ist. „Gemeinschaft verwirklichen“  bedeutet, dass „mehr oder weniger gesunde, mehr oder weniger behinderte, mehr oder weniger leistungsfähige, jüngere und ältere Menschen, Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft und religiöser Prägung (…) als Bürgerinnen und Bürger mit gleichen Rechten und Chancen in der Gesellschaft leben.“

Bezogen auf Bildung und Ausbildung konkretisiert sich diese Vision in folgendem Leitziel:

„Alle Menschen haben das Recht, eine Schule mit individueller Förderung zu besuchen und einen angemessenen Beruf zu erlernen. Jeder Mensch hat sein eigenes Lerntempo. Deshalb müssen Wünsche und Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Ein Leben lang müssen Lernen und der Zugang zu Bildung für alle ohne Schwierigkeiten möglich sein.“

Wir stehen hinter dieser Idee und leiten daraus das Vorhaben „Gemeinsamer Unterricht“ ab, das Schüler und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf als eine positive Erweiterung der Heterogenität versteht und das Unterrichts- und Schulleben auf die individuellen Förderbedarfe aller Schüler und Schülerinnen ausrichtet. Durch die gleichberechtigte Kooperation zwischen Sonder-pädagogen/-innen und Lehrkräften der Allgemeinen Schule wird dieser Heterogenität Rechnung getragen, so dass sich eine Förder- und Forderstruktur entwickeln kann, die auf alle Schüler und Schülerinnen ausgerichtet ist.

Ausgehend von diesen Leitlinien richten die Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen seit dem Schuljahr 2008/09 jährlich eine Klasse ein, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ihren Fähigkeiten entsprechend gemeinsam lernen, und somit unterschiedliche Bildungsabschlüsse erreichen können.

Die Klasse setzt sich aus 20 Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf  und aus 5 Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen. Die Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kommen je etwa zur Hälfte aus der Realschule und aus dem Gymnasium.

Der Unterricht wird durch zwei Lehrer/ -innen didaktisch-methodisch so gestaltet (z.B. Projektunterricht, Wochenplan, verschiedene Differenzierungsangebote) und begleitet werden, dass die Schülerinnen und Schüler den verschiedenen Anforderungen der Bildungswege gewachsen sein werden.

Das Lehrerteam der Klasse hat sich langfristig auf das Vorhaben „Gemeinsamer Unterricht“ vorbereitet. In allen Fächern werden in enger Kooperation mit einer Lehrerin aus dem Förderschulbereich Unterrichtseinheiten vorbereitet, die individualisiertes und eigenständiges Lernen im besonderen Maße fördern sollen.

Die Stundentafel der Klasse richtet sich nach den Rahmenvorgaben der Regelschulen. D.h. Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache sind durchgängig vierstündig, alle anderen Fächer in der Regel zweistündig. Die an unseren Schulen für die 5.Klassen eingeführte Klassenleiterstunde wird in dieser Klasse bis zum Ende der Sekundarstufe I fortgesetzt. Für Schülerinnen und Schüler, die über die Binnendifferenzierung hinaus phasenweise individuellen Förderbedarf haben, sind in allen Jahrgangsstufen zwei Ergänzungsstunden vor-gesehen, die von Einzelnen oder von Teilgruppen zum Abbau von Defiziten genutzt werden können. Die Gesamtwochenstundenzahl beträgt in der 5. Klasse 31 Stunden.      

Für die Wahl der 2. Fremdsprache ab der 6. Klasse und für die Wahl des Wahlpflichtbereiches der Realschule oder des Differenzierungsbereiches des Gymnasiums ab der 8. Klasse steht allen Teilnehmer/-innen der Klasse das Angebot der Schule offen. D.h., in diesen Fächern nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht der „Regelklassen“ der Realschule oder des Gymnasiums teil.      

Das Nachmittagsangebot mit den drei Säulen:

  • Arbeitsgemeinschaften

  • Fördern und Fordern im Rahmen der Kindervolkshochschule S’COOL

  • Verlässliche Schule bis 16.30 Uhr

steht selbstverständlich ebenfalls allen Kindern dieser Klasse offen.

Die Anmeldungen für den Gemeinsamen Unterricht erfolgen für Kinder ohne Förderbedarf zu den gleichen Terminen und Kriterien wie für alle anderen Viertklässler, die sich bei uns bewerben. Die fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in enger Abstimmung mit den anderen Bielefelder Schulen, die GU-Klassen einrichten, aufgenommen. Dabei ist die jeweilige Fördermöglichkeit an den einzelnen Schulen ein zentrales Entscheidungskriterium. Über die Aufnahme wird voraussichtlich Mitte Februar entschieden.   


>> Bericht im "Ring": April 2009


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