Hausaufgabenbegleitung
Ablauf
der Hausaufgabenbegleitung:
In der oberen Etage befindet sich unsere Ruhezone
mit den Hausaufgabenräumen. Die Unterstützung durch die LernpatInnen erfolgt
dort zwischen 13:30 und 15:00 Uhr. Um eine sinnvolle Teilnahme an unserem
Angebot zu gewährleisten, sollte Ihr Kind folgende Punkte einhalten:
-
Ihr
Kind notiert im Unterricht die zu erledigenden Hausaufgaben im
Hausaufgabenheft.
-
Nach
Erledigung der Hausaufgaben legt Ihr Kind diese und das Hausaufgabenheft
der/m zuständigen LernpatIn zum Abzeichnen vor. Dies ist auch
Pflicht, sollte Ihr Kind einmal keine Hausaufgaben aufbekommen.
-
Sie
können bei Ihrer Kontrolle zu Hause IMMER eine Unterschrift der/s LernpatIn
und evtl. einen zusätzlichen Kommentar im Hausaufgabenheft vorfinden.
-
Ihr
Kind macht anschließend auf einer Liste im Flur einen Haken und bestätigt
dadurch, dass es die Hausaufgaben erledigt hat (Training der
Selbstverantwortung).
-
Sollte
Ihr Kind trotz verbindlicher Anmeldung bei der Hausaufgabenbegleitung fehlen
oder die Erledigung vermeiden, werden Sie von uns nach fünfmaligem Versäumnis
informiert.
Aufgaben
der LernpatInnnen:
Die LernpatInnen sind SchülerInnen der 9. und 10.
Klassen. Ihre Aufgaben bestehen darin, den Kindern strukturelle Hilfestellung
bei der Erledigung der Hausaufgaben zu geben. Das heißt z.B.:
-
Sie
sorgen für eine gute Lernatmosphäre.
-
Sie
achten auf die Führung des Hausaufgabenheftes Ihres Kindes.
-
Sie
helfen Ihren Kindern mit der Lernmethodik und unterstützen bei kleineren
fachlichen Problemen/Fragestellungen. Ein weiteres fachliches Nacharbeiten
ist nicht vorgesehen.
-
Bei
größeren Schwierigkeiten geben sie im Hausaufgabenheft eine Rückmeldung
an die Eltern und/oder Fachlehrer - diese muss Ihr Kind vorlegen und
abzeichnen lassen.
-
Sie
halten die Schüler dazu an, die Hausaufgaben ordentlich und vollständig zu
erledigen. Wenn die Hausaufgaben in einem akzeptablen formalen Zustand sind,
unterzeichnen die LernpatInnen im Hausaufgabenheft.
Es
ist nicht vorgesehen, dass die LernpatInnnen die Hausaufgaben inhaltlich
korrigieren – das sollten Sie als Eltern ja auch nicht tun, denn dann sehen
die Fachlehrer nicht, wo noch Erklärungsbedarf ist.
A.Haubrock und
Y.Becker-Ostermann
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© Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen Bethel :: 07.12.2007
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